
Eine Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich.
Neben der Freude entstehen häufig Fragen zu finanziellen Leistungen, Behörden oder der Organisation der Zeit vor und nach der Geburt.
Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre gesetzlichen Ansprüche wahrzunehmen.
Unser Ziel ist es, Sie in dieser besonderen Lebensphase zu entlasten und gemeinsam Lösungen zu finden.
Wir beraten Sie kostenlos, vertraulich und unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder politischen Überzeugung.
Wir unterstützen Sie dabei,
• Ihre gesetzlichen Leistungen zu sichern,
• finanzielle Hilfen zu beantragen,
• Ihre Rechte am Arbeitsplatz zu kennen,
• eine Hebamme zu finden,
• Anträge auszufüllen,
• und begleiten Sie bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.
Wir beraten Sie zu:
• Schwangerschaft am Arbeitsplatz (Rechte und Pflichten rund um das Beschäftigungsverhältnis, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld)
• Gesetzliche Ansprüche - vor und nach der Geburt - (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsansprüche und Unterhaltsvorschuss, Grundsicherungsgeld)
• Babyerstausstattung (wir prüfen und informieren über eventuelle Leistungsansprüche gegenüber dem Jobcenter, Sozialamtes und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
• Stiftungsgeldern für Schwangere (unter bestimmten Voraussetzungen können Schwangere finanzielle Hilfen aus Stiftungsmitteln erhalten. Wir prüfen eine eventuelle Möglichkeit und stellen die Anträge mit ihnen gemeinsam.)
• Hebammensuche
Wir unterstützen Sie:
• beim Ausfüllen, Zusammenstellen und Einreichen der notwendigen Unterlagen.
Deutsch: Damit wir Sie bestmöglich beraten können, bitten wir Sie, bei geringen Deutschkenntnissen nach Möglichkeit eine Person als Sprachmittlerin oder Sprachmittler mitzubringen.
English: If your German language skills are limited, we kindly ask you to bring someone who can interpret for you, if possible.
Français: Si vous ne parlez pas suffisamment allemand, nous vous prions, dans la mesure du possible, de venir accompagné(e) d'une personne pouvant assurer l'interprétation.
Türkçe: Almanca bilginiz yeterli değilse, mümkünse sizin için çeviri yapabilecek bir kişiyi yanınızda getirmenizi rica ederiz.
Română: Dacă nu vorbiți suficient de bine limba germană, vă rugăm, dacă este posibil, să veniți însoțit(ă) de o persoană care poate traduce pentru dumneavoastră.
Български: Ако не владеете достатъчно добре немски език, моля, ако е възможно, доведете човек, който може да превежда за Вас.
Polski: Jeśli nie mówią Państwo wystarczająco dobrze po niemiecku, prosimy, jeśli to możliwe, o przyjście z osobą, która będzie mogła tłumaczyć.
Русский: Если Вы недостаточно хорошо владеете немецким языком, пожалуйста, по возможности приходите с человеком, который сможет переводить для Вас.
Tiếng Việt: Nếu bạn chưa thông thạo tiếng Đức, xin vui lòng, nếu có thể, mang theo một người có thể phiên dịch cho bạn.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin während der telefonischen Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 030/ 600 300 5603.
Oder schreiben Sie uns eine Mail an mailto:sozialarbeit(at)rdf-witt(dot)de und geben in der Mail die aktuelle Schwangerschaftswoche und Ihre Telefonnummer an.
Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bitte besuchen Sie unsere Beratungsstelle nur nach Terminvereinbarung!
Es werden keine Termine direkt in der Beratungsstelle vergeben.
Je früher, desto besser. Viele Leistungen müssen rechtzeitig beantragt werden oder setzen bestimmte Fristen voraus.
Je nach Anliegen können hilfreich sein:
• Mutterpass
• Personalausweis
• Einkommensnachweise
• Mietvertrag
• Arbeitsvertrag
• Lohnabrechnungen
• vorhandene Bescheide
Nein.
Eine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Mitteilung besteht nicht. Eine frühzeitige Information ist jedoch sinnvoll, damit die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes angewendet werden können.
Ein Beschäftigungsverbot kann ärztlich ausgesprochen werden oder sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind besteht.
Ja.
Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Arbeitnehmerinnen in der Regel Mutterschutzlohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes.
Der Mutterschutz umfasst gesetzliche Schutzfristen vor und nach der Geburt sowie weitere Schutzvorschriften.
Ein Beschäftigungsverbot kann bereits während der Schwangerschaft ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die berufliche Tätigkeit gefährdet ist.
Bitte besuchen Sie unsere Beratungsstelle nur nach Terminvereinbarung! Es werden keine Termine direkt in der Beratungsstelle vergeben. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an!
Oder schreiben Sie uns eine Mail an mailto:sozialarbeit(at)rdf-witt(dot)de und geben in der Mail die aktuelle Schwangerschaftswoche und Ihre Telefonnummer an.
Sie erreichen uns während der telefonischen Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 030/ 600 300 5603.