Wann sollte ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Je früher, desto besser. Viele Leistungen müssen rechtzeitig beantragt werden oder setzen bestimmte Fristen voraus.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Je nach Anliegen können hilfreich sein:
• Mutterpass
• Personalausweis
• Einkommensnachweise
• Mietvertrag
• Arbeitsvertrag
• Lohnabrechnungen
• vorhandene Bescheide
Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilen?
Nein.
Eine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Mitteilung besteht nicht. Eine frühzeitige Information ist jedoch sinnvoll, damit die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes angewendet werden können.
Wer entscheidet über ein Beschäftigungsverbot?
Ein Beschäftigungsverbot kann ärztlich ausgesprochen werden oder sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind besteht.
Bekomme ich während eines Beschäftigungsverbots weiterhin mein Gehalt?
Ja.
Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Arbeitnehmerinnen in der Regel Mutterschutzlohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Beschäftigungsverbot?
Der Mutterschutz umfasst gesetzliche Schutzfristen vor und nach der Geburt sowie weitere Schutzvorschriften.
Ein Beschäftigungsverbot kann bereits während der Schwangerschaft ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die berufliche Tätigkeit gefährdet ist.
